Entöler
Die Bilgewasser-Aufbereitung muss sich als Umwelttechnik an den hohen Anforderungen internationaler Gesetze ausrichten. Jegliches Einleiten unbehandelten Bilgewassers ins Meer ist verboten und zieht hohe Strafgebühren nach sich, vor allem in besonders geschützten Gebieten. Die zur Zeit gültige MARPOL-Vorschrift erlaubt die Einleitung in internationale Gewässer nur bis zu einem Restölgehalt von 15 ppm. Einige nationale, regionale oder örtliche Behörden verlangen noch geringere Restölgehalte.
Die Internationale Vereinigung IMO (International Maritime Organization) definiert durch die Resolution MEPC.107(49) was Bilgewasser-Behandlungsanlagen auf Schiffen leisten müssen. Die MAHLE Separationstechnik entspricht auch der europäischen Vorschrift MED (Marine Equipment Directive) 2002/75/EC. Zwar haben viele Hersteller von Bilgewasser-Entölern die Zulassungsbedingungen nach den verschiedenen Vorschriften erfüllt, ein großer Teil ihrer Anlagen verfehlt aber im Praxiseinsatz deutlich die geforderten Separationsfeinheiten.


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